Mitgliedschaft

Wenn du Mitglied werden möchtest, kontaktiere den/die Ansprechpartner*in für die Warteliste (→ Anmeldung Info-Abend). Diese Person wird dann mit dir Kontakt aufnehmen und dich zur nächsten Einführung für Interessierte einladen. Solltest du nach dieser Einführung weiterhin Mitglied werden wollen, wirst du auf eine Warteliste gesetzt. Sobald in deinem Wunschdepot ein Platz frei ist, erhältst du einen Anmeldelink und kannst dich dann an die Depotsprecher*in für eine detaillierte Einführung ins Depot wenden.

 

Ablauf nach deiner Anmeldung:

Die Daten, die du bei der Anmeldung angibst, werden an die Mitgliederverwaltung, das webteam, den/die Ansprechpartner*in deines Depots sowie an unsere Schatzmeisterin weitergegeben. Außerdem erhältst du einen Login für den Mitgliederbereich und wirst nach deiner Registrierung an zwei E-Mail-Verteilern angemeldet, über welche wichtige interne Informationen verbreitet werden.
Der/die Ansprechpartner*in für dein Depot nimmt dich in die Bestellungsliste des Depots auf. Diese aktualisierte Liste wird an die Landwirt*innen sowie an das Packteam weitergegeben, damit diese wissen, wieviele Mitglieder beliefert werden müssen. Am ersten Donnerstag des darauffolgenden Monates kannst du dann zum ersten Mal deinen Anteil in deinem Depot abholen.

Die finanzielle Planungssicherheit, die sich aus einer beständigen Abnahmegemeinschaft für den Hof ergibt, ist grundlegend wichtig. Deshalb – und damit du prüfen kannst, ob das Konzept auch konkret in deinen persönlichen Alltag passt – besteht eine dreimonatige Probezeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche vor Ablauf der drei Monate. Diese Zeit bietet dir die Möglichkeit, die verschiedenen Facetten der Solawi kennenzulernen. Solltest du zum Beispiel während dieser drei Monate trotz reiflicher Überlegung und großer Überzeugung im Vorhinein merken, dass es doch nicht für dich passt, hast du die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit wieder auszutreten.

Aus oben erwähnten Gründen jedoch ist nach Ablauf der Probezeit die Mitgliedschaft für das restliche Solawi-Jahr (November bis Oktober) verpflichtend. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Solawi-Jahres.

Siehe auch → Kündigung

Bei der Solawi gibt es keinen festen, für alle Mitglieder gültigen Beitrag. Stattdessen gibt es einen sogenannten Richtwert, an dem sich jedes Mitglied orientiert, wenn es seinen finanziellen Beitrag zur Solawi selbst setzt (siehe auch weiter unten). Zum selbst gesetzten Beitrag kommen im Falle von drei Depots noch Fahrkosten hinzu, da hier die Abholung der Ernteanteile durch einen Solawi-intern organisierten Fahrdienst geregelt wird anstatt durch die Depotmitglieder selber. Wenn du mehr als den Richtwert zahlen kannst und möchtest, freuen wir uns sehr, da wir hierdurch Geringverdiener*innen die Möglichkeit geben, in die Solawi einzusteigen. Willst du weniger als den Richtwert zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder bietet der aktuelle Finanzhaushalt bereits einen Puffer, um die Lücke auszugleichen oder wir fragen innerhalb unserer Gemeinschaft nach, ob ein oder mehrere Mitglieder ihren Beitrag erhöhen können, um die Lücke zu kompensieren. In diesen Fällen ist eine Aufnahme möglich. Findet sich keine aktuelle Lösung, wirst du auf eine Warteliste aufgenommen. Sobald sich dann Änderungen im Finanzhaushalt durch neue Mitglieder oder durch eine Änderung des Richtwertes und eine neue Bieterrunde ergeben, erhältst du die Möglichkeit dabei zu sein. Wie die individuelle Lösung aussehen kann, entscheidet die Finanz-AG, die Kommunikations-AG und die Mitglieder-Verwaltung dann gemeinsam mit dir jeweils von Fall zu Fall und nach aktueller Hof- und Finanzsituation. Sprich uns also bitte in jedem Fall darauf an.

Der Richtwert

Vor unserer jährlich stattfindenden Jahresversammlung kalkuliert die Finanz-AG (bestehend aus Mitgliedern der Gemeinschaft) gemeinsam mit dem Hofteam für das Folgejahr die Kosten für den Finanzhaushalt. Darin enthalten sind die laufenden Kosten des Hofes, einschließlich Rückzahlungen für getätigte Investitionen, der Löhne der Landwirt*innen sowie Pachtbeträge. Davon werden die vorsichtig geschätzten Einnahmen aus Verkäufen subtrahiert. Weiterhin werden eventuelle Überschüsse oder Defizite aus dem Vorjahr berücksichtigt. Das Ergebnis wird durch die Anzahl der möglichen Mitglieder (190*) geteilt.  So entsteht der Orientierungs- bzw. Richtwert. Die Zahl 190 ist ein statistisch errechneter Wert: Laut dem Bundesamt für Statistik können pro Hektar 4 nicht-vegetarische Menschen ernährt werden. Im Falle von Markushof werden bei dieser Kalkulation 48 Hektar zugrunde gelegt.

(*) Da der Markushof keine Vollversorgung mit allen Nahrungsmitteln bieten kann, wurde von der Gemeinschaft beschlossen, dass wir die Anzahl der Mitglieder nach und nach erhöhen möchten (von 190 Mitglieder + 10 Pufferanteile im Jahr 2021/22 auf 230 + 10 Pufferanteile im Jahr 2026/27).

Die Bieterrunde

Wir, die Mitglieder, geben per E-Mail unser jeweiliges Gebot für den neuen Haushalt ab. Das heißt, wir entscheiden uns, jede/r für sich unter Berücksichtigung des Richtwertes, wie viel wir bereit und in der Lage sind, zur Deckung des Haushaltes beizutragen. Auf der Jahresversammlung wird dann berichtet, ob alle Gebote zusammen für die Deckung des nächstjährigen Haushalts ausreichen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird im Anschluss an die Jahresversammlung eine zweite Bieterrunde ausgerufen, bei der jede/r noch einmal genau prüft, ob ein höheres Gebot möglich ist oder nicht. Wenn es gut läuft, ist der Jahreshaushalt nach der zweiten Bieterrunde gedeckt. Falls dies nicht der Fall ist, überlegt die Finanz-AG zusammen mit dem Hofteam, welche Lösungen in Frage kommen, damit die solidarische Zusammenarbeit weiterlaufen kann. Die Finanzierung der Hofkosten geschieht somit im Voraus, auch wenn die Mitgliedsbeiträge im Folgejahr monatlich abgebucht werden. Auf der Jahresversammlung wird außerdem berichtet, ob die Mitgliedsbeiträge des vergangenen Jahres für die Deckung des vorjährigen Finanzhaushalts ausgereicht haben, da es im Verlauf eines Hofbetriebs zu unvorhergesehenen Ausgaben kommen kann, die selbst durch den eingeplanten Sicherheitspuffer nicht ausgeglichen werden können. Die Mitglieder müssen dann gegebenenfalls versuchen, die Mehrkosten in Form einer Nachzahlung an den Hof aufzubringen, damit der Finanzhaushalt gedeckt werden kann. In den bisherigen Jahren (d.h. jedes Jahr seit 2012) waren erfreulicher Weise keine Nachzahlungen erforderlich.

Selbstverständlich kann es im Laufe des Solawi-Jahres triftige persönliche Gründe für einen Austritt aus der Gemeinschaft geben. In diesem Fall gilt allerdings grundsätzlich, dass der Jahresbeitrag (als Baustein des Solawi-Haushalts) weiterhin bezahlt werden muss, um die Löhne der Landwirte und die Finanzierung der Betriebsmittel zu gewährleisten.

Innerhalb der dreimonatigen Probezeit ist eine Kündigung zum Ende der Probezeit möglich. Die Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf schriftlich (per E-Mail) an die Mitgliederverwaltung geschickt werden.

Außerhalb der Probezeit ist eine Kündigung im Normalfall nur zum Ende des Haushaltsjahres (Ende Oktober) möglich und muss drei Monate vorher schriftlich an die Mitgliederverwaltung geschickt werden.

Solltest du aus besonderen Gründen während des Geschäftsjahres deine Mitgliedschaft beenden wollen, kann der Platz ggf. mit einer Person von der Warteliste nachbesetzt werden. Das ist aber nur möglich, wenn Personen auf der Warteliste stehen und ist ein Kulanzangebot. Auch dieser Übergang muss organisiert werden und bedarf einer Übergangsfrist von mindestens 3 Monaten. Wende dich schriftlich (per E-Mail) an die Mitgliederverwaltung. Bitte besprich deine Kündigung auch im Depot, damit depotinterne Gründe ausgeräumt werden können. 

Zeitmangel oder finanzielle Engpässe sollten kein Kündigungsgrund sein: Auch wer kaum Zeit hat, aktiv auf dem Hof oder in den AGs mitzuhelfen, leistet mit seiner finanziellen Unterstützung einen wertvollen Beitrag für die Solawi. Falls der Wunsch dennoch besteht, sich aktiv einzubringen, können Gespräche mit den anderen Depotmitgliedern oder den AGs helfen, um Möglichkeiten der praktischen Unterstützung zu finden, die auf deine Situation zugeschnitten sind. Auch finanzielle Gründe sollten nicht zur Kündigung führen: Bitte scheue dich hier nicht, deine/n Depotsprecher/in und die Mitgliederverwaltung oder Finanz-AG anzusprechen, inwieweit ein Puffer vorhanden ist und du deinen Beitrag an deine Möglichkeiten anpassen kannst.

Sonderkündigungsrecht: Wenn sich der Richtwert um mehr als 5% erhöht, kann (bis zwei Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung) zum 31.10. des laufenden Jahres gekündigt werden. Dieser Austrittsgrund gilt dann als eine vom Vorstand genehmigte Ausnahme.

Eine Kündigung sollte immer die letzte Lösung sein, denn die finanzielle Planungssicherheit ist für den Hofbetrieb extrem wichtig. Unsere Gemeinschaft beruht auf Vertrauen, Miteinander und Langfristigkeit und lebt von ihren Mitgliedern. Bitte triff deine Entscheidung nach reiflicher Überlegung und mit Bedacht. Wir werden immer nachfragen, warum du kündigst, damit wir wissen, was wir in der Zukunft verbessern können.